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Krankmeldungen

erfolgen bei Krankheit Ihres Kindes im Sekretariat über Telefon: 039998/10467, Fax: 039998/31361, schriftliche Kurzmitteilung, e-mail:  bis möglichst 09.00 Uhr. Wenn Ihr Kind wieder gesund ist, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung mit. Lt. Erlass zur Schulorganisation vom 21. Juli 2000 „bemüht sich die Schule herauszufinden, ob der Schüler den Schulweg angetreten hat, falls er nicht pünktlich zum Unterricht erscheint.“

 

Infektionsschutzgesetz

Dieses verpflichtet die Schule u. a. zur Belehrung der Erziehungsberechtigten über die Maßnahmen bei Infektionen. Bitte informieren Sie uns, wenn Ihr Kind oder eine Person in Ihrem Haushalt an einer schweren Infektion erkrankt ist, damit wir, gemeinsam mit dem Gesundheitsamt, alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung vorzubeugen.

 

Klasseneinteilung – Klassenzuteilung

wird durch die Schulleitung vorgenommen und erfolgt nach folgenden

Kriterien: Klassengröße, Geschlecht, Anzahl Schülerinnen und  Schüler in einer Klasse, Schulweg, Klassensituation.

 

Klassenelternversammlung

besteht aus allen Eltern einer Klasse. Am ersten Elternabend eines Schuljahres wählen die Eltern jeder Klasse zwei Elternvertreter (Vorsitzende/r und Stellvertreter/in) für die Dauer von 2 Jahren. Die beiden vertreten die Interessen der Klasse in der Schulelternvertretung. Sie laden zu den Elternabenden ein und bereiten sie in Absprache mit den Lehrern und Lehrerinnen vor.

 

Klassenfahrten

sind Unterricht am anderen Ort. Sie dauern meist drei bis fünf Tage. Die Fahrt wird gemeinsam mit den Eltern und Kindern vorbereitet und an einem Elternabend besprochen.