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Unfallversicherung

Diese greift für alle Schüler über die Unfallkasse Schwerin. Versicherungsschutz besteht für die Zeiten, die im ursächlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen. Dazu zählt beispielsweise auch der Schulweg.

 

Unterrichtszeiten und Pausenzeiten

1. Stunde   7.20 – 8.05 Uhr

2. Stunde   8.20 – 9.05 Uhr

3. Stunde   9.25 – 10.10 Uhr

4. Stunde  10.20 – 11.05 Uhr

5. Stunde  11.25 – 12.10Uhr

6. Stunde  12.20 – 13.05 Uhr

 

Unterrichtung bei Gefährdung der Versetzung

Erscheint die Versetzung eines Schülers gefährdet, so sind die Erziehungsberechtigten so rechtzeitig wie möglich davon zu unterrichten, spätestens bis zum 30.April des laufenden Schuljahres. Die Mitteilung erfolgt schriftlich.